#32 – Nicht nur gut sondern auch noch haltbar

Supermärkte schmeißen täglich viel Essen weg, dass sie nicht verkaufen konnten. Es gibt hierfür verschiedene Gründe. Es kann beispielsweise bei einem Bund Gemüse oder Obst, ein Stück verdorben sein, weshalb meist alles entsorgt wird, auch die noch guten Lebensmittel. Ein weiterer Grund ist das Mindesthaltbarkeitsdatum ( MHD ). Oft landen Lebensmittel auch zu Hause im Müll, wenn dieses Datum abgelaufen ist obwohl die Lebensmittel noch gut sind. Es gilt somit zu klären, was dieses Datum genau bedeutet als auch wie sehr man sich danach richten sollte.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ( MHD )

Das MHD ist ein Datum das von Herstellern für Lebensmittel vergeben wird. Es ist eine Garantie die der Hersteller vergibt, die besagt wie lange ein Lebensmittel seine spezifische Eigenschaft beibehält. Hierbei geht es auch um Farbe oder Geruch. Es heißt nicht, dass die Lebensmittel ab diesem Zeitpunkt verdorben sind, der Hersteller sichert sich lediglich ab. Damit der Hersteller jedoch auch tatsächlich abgesichert ist baut dieser einen Puffer ein, damit es auch für alle hergestellten Artikel gilt und das Datum mag sehr weit vor dem Punkt liegen an dem ein Lebensmittel verdorben ist.

Recherchiert man genauer, wird man erfahren dass es auch nicht verboten ist Lebensmittel nach dem MHD weiterhin zu verkaufen. Der Supermarkt muss jedoch garantieren, dass die Produkte in einem verzehrbaren Zustand sind und sie gegebenenfalls kennzeichnen. Ein Beitrag von der Seite lebensmittelpraxis.de beschreibt das ganze wie folgt:

erhöhte sorgpfaltspflichten
Erzeugnisse mit abgelaufenem MHD wie Jogurt, pasteurisierte Milch, Käse, etc. können weiter verkauft werden. Nichtsdestoweniger treffen den Händler erhöhte Sorgfaltspflichten. Er muss nämlich kontrollieren, ob die Ware noch einwandfrei ist. Ist dies nicht der Fall, so darf sie nicht im Verkauf verbleiben. Der Händler darf wie jeder andere Lebensmittelunternehmer nur sichere Produkte in den Verkehr bringen: das heißt, von ihnen dürfen keine Gesundheitsgefahren ausgehen, oder diese dürfen für den Menschen nicht inakzeptabel geworden sein. Ein mit Schimmel behafteter Jogurt wäre zum Verzehr ungeeignet und müsste aus dem Verkehr gezogen werden.

Wenn die Lebensmittel nach Ermessen des Anbieters keinerlei Schäden angenommen haben, können sie weiterhin verkauft werden. Eine Frist, wie lange dies geschehen darf, existiert nicht.

Am Ende müsste man jedoch selbst entscheiden wie gut Lebensmittel noch sind und nicht auf Grund des Datums Essen wegschmeissen. Meist kann man entweder bereits durch blosses hinsehen erkennen dass Lebensmittel verdorben sind, z.B. durch Schimmel der sich gebildet hat. Auch durch riechen oder auch probieren wird man genauer wissen wie gut Lebensmittel noch sind. Es empfiehlt sich nur bei Produkten mit Ei und Fleisch vorsichtig zu sein da diese sehr schnell verderben, und gesundheitliche Folgen haben können.

Die Alternative zur Tonne

Als Endverbraucher sollte es für niemand ein Problem sein ein Produkt zu probieren und anzusehen bevor man es wegschmeißt, und immerhin hat man bereits bezahlt.

Im Supermarkt sieht das ganze jedoch nochmal anders aus. Hier kommen jeden Tag neue Produkte. Es sind viele verschiedene Produkte, sie gehören so schnell wie möglich verräumt und gleichzeitig muss man immer aufpassen, dass ältere Bestände nicht abgelaufen sind.

Einige Supermärkte lösen das Problem in dem sie einen Bereich festlegen an dem Produkte kurz vor dem MHD stehen und meist reduziert sind. In Deutschland zumindest wird man hier jedoch niemals Produkte nach dem MHD finden können, und dies wird der Supermarkt wohl machen um sich abzusichern falls Leute verdorbene Produkte reklamieren würden.
Ein Mitarbeiter einer Rewe-Filiale hatte unter einem meiner Beiträge erklärt, wie sie mit diesen Produkten umgehen und zeigt, dass man Verantwortungsvoll handeln kann

Fazit

Wir sollten uns bewusst machen, dass das MHD nur eine grobe Vorgabe des Herstellers ist damit dieser sich zum größten teil absichern kann, dass sein Produkt noch bis zu gegebenem Datum einwandfrei ist, danach übernimmt dieser keine Haftung dafür. Der Endverbraucher sollte besser lernen gutes von schlechtem Essen unterscheiden zu können. Wir sollten verstehen ab wann etwas verdorben ist und was uns womöglich Schaden zufügt.

Ich für meinen Teil rieche an Essen oder probiere einen happen. Wichtig ist, dass ich vorher sicher bin dass kein Schimmelbefall vorhanden ist. Handelt es sich um Gebäck, so öffne ich es lieber um genauer nachzusehen. Nur bei Pilzen bin ich vorsichtig, da diese sehr schnell kaputt gehen und meist nur einige Tage halten.

Für Supermärkte sollte gelten, dass Produkte die vor dem MHD stehen aussortiert werden und separat angeboten werden, gekennzeichnet und möglicherweise reduziert. Es sollte jedoch grundsätzlich verboten werden, Produkte wegzuschmeissen die noch klar deutlich verzehrbar sind. Gleichzeitig jedoch sollte der Supermarkt nicht belangt werden dürfen für Essen das gekennzeichnet verkauft wurde da er niemals sicherstellen kann dass ein Produkt perfekt ist. Er müsste es vorher öffnen und probieren, jedes einzelne und das geht nicht da es sonst nicht mehr verkauft werden kann. Wenn sowohl der Supermarkt als auch der Endverbraucher ein Auge darauf werfen was sie (ver)kaufen, dürfte es überhaupt keine Probleme geben. Es muss jedoch gestoppt werden, diese Produkte in der Tonne landen zu lassen.